Neue Schutzverordnung zum Kita-Betrieb

Die Landesregierung hat eine neue Allgemeinverfügung zum Betrieb der Kitas in Sachsen erlassen. Sie gilt vom 6. Juni bis zum 29. Juni 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt soll es grundsätzlich beim eingeschränkten Regelbetrieb in Schulen und Kitas bleiben. Die tägliche Gesundheitsbescheinigung für Kita und Grundschule ist auch nach der neuen Allgemeinverfügung weiterhin vorgesehen.

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