Corona-Infektionschutzkonzept ab 7. November 2020

  1. Nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 für die Mitfeier der Heiligen Messen und anderen Gottesdienste in unserer Pfarrgemeinde sind folgende Sicherheitsvorkehrungen zu beachten:
     
  2. Für unsere Pfarrkirche gilt: im Kirchenschiff und auf der Orgelempore sind in jeder zweiten Bank mögliche Sitzplätze gekennzeichnet. Für die Stühle unter der Empore sind ebenfalls Abstandsflächen markiert. Damit ergeben sich ca. 180 nutzbare Einzelsitzplätze, durch Nutzung im Hausstand verbundener Personen erhöht sich ggf. die mögliche Zahl der Gottesdienstteilnehmer. Ist das Maximum der anwesenden Kirchbesucher erricht, wird der weitere Zutritt zur Kirche durch ein entsprechendes Schild gesperrt. Wir bitten unbedingt, dieses verantwortlich zu respektieren. In der Bernsdorfer Kirche und allen Kapellen geltend die nach dem Abstandsgebot entsprechend erlaubten geringeren Teilnehmerzahlen.
     
  3. Menschen mit einer Erkältungskrankheit und sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen sind dringend gebeten, auf die Teilnahme an der Feier unserer Gottesdienste zu verzichten.
     
  4. Die Gläubigen desinfizieren sich beim Betreten der Kirche die Hände.
     
  5. Neu seit 07.11.2020: Beim Betreten der Kirche ist ein Teilnehmerformular auszufüllen oder ein ggf. schon zuhause ausgefülltes in den in der Vorhalle bereitstehenden Behälter einzulegen, auf welchem die erforderlichen Kontaktangaben vollständig angegeben sein müssen. Dieses Formular ist für den Fall der Kontaktermittlung durch die Behörden vorgeschrieben und wird nach vier Wochen datenschutzgerecht vernichtet. Bitte nehmen Sie sich ggf. nach der Messe ein solches Formular für den nächsten Kirchbesuch mit. Das Formular können Sie auch hier herunterladen.
     
  6. Die Kirche wird generell über das Südportal (Pfarreiseite) betreten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die auf den nächsten Gottesdienst Wartenden unter Berücksichtigung aller notwendigen Abstandsregeln außerhalb der Vorhalle aufhalten, um den Gläubigen, welche die Kirche nach dem vorhergehenden Gottesdienst zügig verlassen, den nötigen freien Ausgang zu gewähren. Der Ausgang erfolgt über beide Portale auf der Nord- bzw. Südseite (Kaplanei- und Pfarreiseite) der Kirche.
     
  7. Neu seit 27.10.2020: In der Kirche ist unbedingt eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, um durch mögliches Unterschreiten der Abstände von 1,5 m niemanden zu gefährden. Auch in der Bank darf die Mund-Nase-Bedeckung nicht abgesetzt werden.
     
  8. Da momentan das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Kirche vorgeschrieben ist, ist auch das Singen nur mit dieser Schutzmaßnahme erlaubt. Die Gläubigen sind gebeten, ihr eigenes Gotteslob mitzubringen.
     
  9. Für Eucharistiefeiern ist zu beachten:
  • Auf den Friedensgruß mit Körperkontakt wird weiterhin verzichtet.
  • Die Kelchkommunion und die Mundkommunion finden nicht statt.
  • Die Kommunionspendung erfolgt in der Pfarrkirche wie folgt: die Gläubigen gehen mit 1,5 m Sicherheitsabstand zum Vordermann im Gang der beiden Seitenschiffe nach vorn und über den Mittelgang wieder zurück an ihren Platz.
  • Die Kommunionspender (Priester, Diakon, Diakonatshelfer) tragen selbst einen Mund-Nase-Schutz während der Kommunionspendung.
  • Die hl. Kommunion wird einzeln ohne Spendedialog („Der Leib Christi“ – „Amen“) ausgeteilt. Der Dialog wird zu Beginn der Kommunionspendung einmal vom Altar aus gesprochen. Den Gläubigen wird empfohlen, vor dem Empfang der Kommunion ein Zeichen der Ehrerbietung in Form einer Verneigung oder Kniebeuge zu zeigen.
  • Kinder und Erwachsene, die mit der Bitte um Segnung zum Spender der Kommunion kommen, werden ohne Berührung gesegnet.
  1. Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer. Es ist jedoch gestattet, Weihwasser wie gewohnt für den Hausgebrauch in selbst mitgebrachten Gefäßen am Taufbrunnen zu holen.
     
  2. Kollektenkörbe werden nicht durch die Reihen gereicht, sondern stehen an den beiden Ausgängen. Wir bitten um wohlwollende Beachtung beim Verlassen der Kirche.
     
  3. Entsprechend den für Sachsen erlassenen Vorschriften für einen Gottesdienst ist zwischen den Personen ein Mindestabstand von 1,50 m nach links und rechts, nach vorn und hinten zu gewährleisten. Personen aus demselben Hausstand können nebeneinander Platz nehmen und müssen auf den Abstand von 1,50 m zu den nicht zum Hausstand gehörenden Personen achten. Ist das Maximum von 100 Kirchbesuchern erreicht, wird der weitere Zutritt zur Kirche durch ein entsprechendes Schild gesperrt. Wir bitten unbedingt, dieses verantwortlich zu respektieren.
     
  4. Die liturgischen und sonstigen Dienste sollen auf den geforderten Abstand achten, auch im Altarraum, auf der Orgelempore und in der Sakristei.

Stand: 07.11.2020

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