Für Notbetreuung im Kinderhaus: Jetzt schon Nachweis der beruflichen Tätigkeit einholen

Wegen der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen sollen die Kindergärten in Sachsen ab dem kommenden Montag, den 14.12. schließen. Das hat die Landesregierung angekündigt. Mit einem endgültigen Beschluss zur neuen Corona-Schutzverordnung ist aber erst am Freitag, dem 11. Dezember, zu rechnen.

Gemäß der Vorgaben der Landesregierung wird es dann in unserem Kinderhaus "St. Marien" ab Montag nur noch eine Notbetreuung geben. Eltern, die diese Notbetreuung für ihr Kind nutzen möchten, müssen einen Nachweis zu ihrer beruflichen Tätigkeit vorlegen. Die Leitung des Kinderhaus empfiehlt diese Bescheinigung schon jetzt einzuholen und im Kinderhaus vorzulegen. Das würde dort die Planung der Notbetreuung erleichtern. Ein Formblatt dazu kann unten heruntergeladen werden. Außerdem ist einem zweiten beigefügten Dokument zu entnehmen, welche Personengruppen voraussichtlich eine Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen. Die Angaben stammen aus dem Entwurf für die neue Corona-Schutzverordnung.

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